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Prüfung in Kontakt mit Schwefeldioxid

Diese Prüfung wird gegliedert in die Prüfung für Schiefer mit einem Calciumcarbonatgehalt < 20% und die Prüfung für Schiefer mit einem Calciumcarbonatgehalt > 20%.

 

Schiefer mit einem Calciumcarbonatgehalt < 20%

Die Prüfkörper werden bis zu 21 Tage zwei schwefeldioxidhaltigen Atmosphären unterschiedlicher Konzentration ausgesetzt. Dabei werden die wassergesättigten und und getrocknete Prüfkörper 100 mm oberhalb der Säurelösung gelagert.
Nach 21 Tagen oder wenn die Zerstörung schon vorher einsetzt, werden die Prüfkörper entnommen und getrocknet.
Nach der Durchführung sind alle Absplitterungen, Rissbildungen sowie eventuelles Aufblähen, Erweichen oder Abblättern der Oberfläche anzugeben. Weiterhin sind Farbveränderungen zu nennen.

 

Schiefer mit einem Calciumcarbonatgehalt > 20%

Hier geht es um das Erweichen einer Schieferplatte. Die Schieferplatte wird einer feuchten und schwefeldioxidhaltigen Atmosphäre ausgesetzt.
Das Erweichen wird ermittelt durch das Abschaben der Oberfläche unter einer genormten Last vor und nach der Beständigkeitsprüfung sowie der Messung der erhöhten Eindringtiefe der Kratzer.

Für jeden Prüfkörper ist die Erweichungszone wie folgt zu berechnen:

es = (e3 - e4) - (e1 - e2)

wobei e1 bis e4 einzelne Dickenmessungen in mm darstellen.

 

Prüfcodierung Konformitätskriterien
S1 für sämtliche Bedingungen zulässig
S2 zulässig unter Berücksichtigung der unten angegebenen Tabelle
S3 zulässig unter Berücksichtigung der unten angegebenen Tabelle

 

Die Mindesteinzeldicke von Schieferplatten muss in Abhängigkeit von der Biegefestigkeit sowie den klimatischen Bedingungen oder traditionellen Verlegetechniken in dem jeweiligen Land ermittelt und entsprechend erhöht werden. Hierbei unterscheidet man Schiefer mit einem Karbonatgehalt ≤ 20 % und Schiefer mit einem Karbonatgehalt ≥ 20 %. Einen Überblick über die Dickenanpassung gibt die folgende Tabelle:

 

Karbonatgehalt
in %
Codierung für die
Beständigkeit gegen Schwefeldioxid
Dicke der
Erweichungszone [mm]
Dickenanpassung
 ≤ 5,0 S 1 - keine
S 2 - Basiseinzeldicke + 5 %
S3 - Basiseinzeldicke ≥ 8,0 mm oder Wechsel zur Prüfung 15.2*
> 5,0
≤ 20
S 1 - Basiseinzeldicke + 5 %
S 2 - Basiseinzeldicke + 10 %
S 3 - Basiseinzeldicke ≥ 8,0 mm oder Wechsel zur Prüfung 15.2*
> 20 - 0 - 0,70 siehe Formel unter Tabelle
> 0,70 für Dach- und Wandschiefer ungeeignet

* Prüfung der Beständigkeit gegen Schwefeldioxid

 

Wenn Schiefer mit einem Karbonatgehalt ≥ 20 %   der Codierung S3 entsprechen, müssen sie eine Mindesteinzeldicke von mind. 8 mm oder eine Dicke nach folgender Formel besitzen:

Mindesteinzeldicke = Basiseinzeldicke + 0,5 + [7 x (Dicke der Erweichungszone 2)]

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