Prüfung in Kontakt mit Schwefeldioxid Diese Prüfung wird gegliedert in die Prüfung für Schiefer mit einem Calciumcarbonatgehalt < 20% und die Prüfung für Schiefer mit einem Calciumcarbonatgehalt > 20%.
Schiefer mit einem Calciumcarbonatgehalt < 20% Die Prüfkörper werden bis zu 21 Tage zwei schwefeldioxidhaltigen
Atmosphären unterschiedlicher Konzentration ausgesetzt. Dabei
werden die wassergesättigten und und getrocknete Prüfkörper
100 mm oberhalb der Säurelösung gelagert.
Schiefer mit einem Calciumcarbonatgehalt > 20% Hier geht es um das Erweichen einer Schieferplatte. Die Schieferplatte
wird einer feuchten und schwefeldioxidhaltigen Atmosphäre
ausgesetzt. Für jeden Prüfkörper ist die Erweichungszone wie folgt zu berechnen: es = (e3 - e4) - (e1 - e2) wobei e1 bis e4 einzelne Dickenmessungen in mm darstellen.
Die Mindesteinzeldicke von Schieferplatten muss in Abhängigkeit von der Biegefestigkeit sowie den klimatischen Bedingungen oder traditionellen Verlegetechniken in dem jeweiligen Land ermittelt und entsprechend erhöht werden. Hierbei unterscheidet man Schiefer mit einem Karbonatgehalt ≤ 20 % und Schiefer mit einem Karbonatgehalt ≥ 20 %. Einen Überblick über die Dickenanpassung gibt die folgende Tabelle:
* Prüfung der Beständigkeit gegen Schwefeldioxid
Wenn Schiefer mit einem Karbonatgehalt ≥ 20 % der Codierung S3 entsprechen, müssen sie eine Mindesteinzeldicke von mind. 8 mm oder eine Dicke nach folgender Formel besitzen: Mindesteinzeldicke = Basiseinzeldicke + 0,5 + [7 x (Dicke der Erweichungszone 2)] |