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Ebenheit und Abmessungen

Spezifikation Fliesen nach EN 12057

Diese Norm legt Anforderungen für Fliesen aus Naturstein fest, die als Bodenbeläge oder Wandverkleidung verwendet werden. In ihr wird der Begriff Fliese definiert, sowie die Anforderungen hinsichtlich Form, Maß, Ebenheit, Rechtwinkligkeit, an die Oberflächenbeschaffenheit und Kantenausführung. Es wird weiterhin festgelegt, welche technischen Eigenschaften im Prüfzeugnis genannt werden müssen.
 

    unkalibriert kalibriert
Maße l / b 1 mm 0,5 mm
d 1,5 mm 0,5 mm
Ebenheit
(für geschliffene und polierte Oberflächen)
0,15 % 0,15 %
Rechtwinkligkeit 0,15 % 0,15 %


 

Spezifikation Bodenplatten, Stufenbelägenach EN 12058

Hier werden Anforderungen für Natursteine genannt, die als Bodenplatten, Stufenbeläge oder Fensterbänke verwendet werden. Es werden die Begriffe Bodenplatte und Stufenbelag definiert, sowie deren Form, Maße, Dicke, Ebenheit und Grenzabmaße. Daneben werden Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit genannt. Es wird weiterhin festgelegt, welche technischen Eigenschaften im Prüfzeugnis belegt werden müssen.
Schiefer kann bruchrauh geliefert werden, d. h. der Schiefer wird gespalten und nicht weiter behandelt (Schleifen, Polieren). Für geschliffenen und polierten Naturstein gelten  folgende Maßtoleranzen* (EN 12 057):
 

Nenndicke [mm] Höchste zulässige Abweichung
bis 15 1,5 mm
über 15 bis 30 10 %
über 30 bis 80 3 mm
über 80 5 mm
Ebenheit
Platten mit einer Länge bis zu 600 mm
höchstens 2 % der größten Plattenlänge, aber nicht mehr als 3 mm
Länge & Breite
Platten mit einer Länge bis zu 600 mm 1 mm
Platten mit einer Länge bis zu 600 mm 2 mm

 



 

* = Die Werte sind als plus-minus Werte zu verstehen.

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