Rutschwiderstand
Bei der Feststellung des Rutschwiderstandes
muß zwischen
zwei Normen, d. h. Anwendungsbereichen unterschieden werden.
Es ist nicht möglich, die R- Werte mit den ABC - Werten
zu vergleichen. Im folgenden sollen beide Normen und die jeweiligen
Anwendungsbereiche vorgestellt werden.
Norm |
Anwendungsbereiche |
Klassifizierung |
DIN 51130 |
Arbeitsräume u. Arbeitsbereiche mit
erhöhter Rutschgefahr |
R 9 bis R 13 |
DIN 51097 |
nassbelasteten Barfußbereiche |
A bis C |
Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr
In der "Berufsgenossenschaftlichen Regel für Fußböden
in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (BGR
181), herausgegeben vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft,
wird sich mit der Frage der Rutschsicherheit von Bodenbelägen
aus Naturstein beschäftigt. Einerseits soll dieses Merkblatt
generell der Unfallverminderung dienen, andererseits den "Vorschriften
zur Unfallverhütung" entsprechen.
Die Regelung zur Rutschsicherheit gilt ausschließlich
für Böden in öffentlichen Einrichtungen.
Unterteilt wird die Regelung in sogenannten R-Werten (R 9 bis R 13), wobei
R 9 eine Mindestanforderung für öffentliche Räume darstellt.
R-Werte |
Anwendungsbereiche |
R 9 |
Arztpraxen und Apotheken sowie Krankenzimmer
und Flure in Krankenhäuser
Laborräume, Räume für medizinische
Diagnostik und Therapien
Verkaufsräume, Friseursalons und Schalterräume
in Geldinstituten
Gast- u. Speiseräume, Kantinen u. Mensen sowie
deren Bedienungs- und Serviergänge
Eingangsbereiche, Flure, Pausenräume sowie Treppen
von Kindergärten und Schulen |
R 10 |
Sozialräume |
R 11 |
Werkstätten, Lager- und Verkaufsbereiche
sowie Parkflächen und Verkehrswege
Eingangsbereiche und Treppen im Freien |
R 12 |
Klinikküchen, Spülräume
bei der Herstellung von Backwaren |
R 13 |
Schlachträume |
Werden in den Räumlichkeiten Fette, Öle oder ähnliche
Flüssigkeiten verwendet, gelten hierfür spezielle Anforderungen.
Die R-Werte stehen für rutschhemmende Eigenschaften und
werden nach DIN 51 130 in einem Labor wie folgt ermittelt:
Eine Prüfperson mit definierten Prüfschuhen geht in aufrechter Haltung
vor- und rückwärts auf dem zu prüfenden Bodenbelag. Die Neigung
des Bodens ist anfangs waagerecht und wird solange gesteigert, bis die Prüfperson
unsicher wird (Akzeptanzwinkel). Der Akzeptanzwinkel wird ermittelt, indem
man den Bodenbelag mit Motoren-Schmieröl bestreicht und der mittlere Akzeptanzwinkel
dient dann zur Beurteilung des Grades der Rutschhemmung.
Schiefer mit bruchrauher oder spaltrauher Oberfläche erfüllt die
Mindestanforderungen R 9 und kann daher in öffentlichen Gebäuden
verwendet werden. Vom Einsatz von Schiefer mit polierter Oberfläche in öffentlichen
Einrichtungen wird abgeraten.
Nassbelastete Barfußbereich
Bewertungs-
gruppe
| Mindestnei-
gungswinkel |
Bereiche |
A |
12° |
weitesgehend trockene Barfußgänge
Beckenböden im Nichtschwimmerbereich, sofern die Wassertiefe
im gesamten Bereich mehr als 80 cm beträgt |
B |
18° |
Barfußgänge, soweit sie nicht 'A' zugeordnet
sind
Duschräume und Bereiche von Desinfektionsanlagen
Beckenböden im Nichtschwimmerbereich, sofern die Wassertiefe
in Teilbereichen mehr als 80 cm beträgt
Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen von Wellenbecken
Beckenumgänge, Hubböden und Planschbecken
ins Wasser führende Leitern |
C |
24° |
ins Wasser führende Leitern, soweit sie nicht
'B' zugeordnet sind
Durchschreitebecken
geneigte Beckenrandausbildungen |
Die Tabelle gibt nicht sämtliche Bereiche an! Bei der
Prüfung bewegt sich eine Prüfperson in aufrechter Haltung
vor- und rückwärts auf den zu prüfenden Bodenbelag.
Dieser befindet sich am Anfang in der Horizontalen und wird nun
so lange gekippt, bis die Prüfperson unsicher wird. Je nach
festgestelltem Winkel wird der Bodenbelag der entsprechenden
Gruppe zugeordnet.
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